Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cateringverträge

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Cateringverträge zwischen der GMS GOURMET GmbH (in der Folge kurz Caterer genannt) und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.

1.2. Bestimmungen in Vertragsformblättern des Auftraggebers, die zu den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese dem Caterer zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Caterers. Stillschweigen gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als Zustimmung.

1.3. Stillschweigen „generell“ seitens des Caterers hat ausdrücklich keinen Erklärungswert.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Das Angebot ist freibleibend, soweit nichts Anderes durch den Caterer im Angebot festgelegt ist. Mündliche oder telefonische Angebote benötigen für ihre Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch den Caterer. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Caterers zustande. Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Anderes festgelegt ist (siehe dazu insbesondere Punkt 7 Stornobedingungen).

2.2. Der Caterer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom  Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen, die von diesem zur Erstellung des Angebots zur Verfügung gestellt werden – außer deren    Fehlerhaftigkeit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Caterer nicht erkannt.

2.3. Sämtliche im Zusammenhang mit der Angebotslegung übergebenen Unterlagen (z.B. Pläne, Konzepte, Beschreibungen) bleiben Eigentum des Caterers und können vom Caterer jederzeit zurückgefordert werden. In diesem Fall sind sie unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zur freien Verfügung des Caterers zurückzustellen.  Diese Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Caterers weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst wie Dritten überlassen oder zugänglich gemacht oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden.

2.4. Das Warenangebot unterliegt saisonal bedingten Veränderungen. Sollten einzelne Artikel des Angebots nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich der Caterer den Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

 

3. Lieferung, Gefahrenübergang

3.1. Die Gefahr geht an den Auftraggeber über, sobald die Lieferung vom Caterer oder einem vom Caterer beauftragten Dritten, an den Auftraggeber übergeben worden ist.

3.2. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände – mit Ausnahme der Speisen und Getränke – werden dem Auftraggeber nur leih- bzw. mietweise überlassen. Allfällige Schäden oder Verluste hat der Auftraggeber dem Caterer zu ersetzen.

3.3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden vom Caterer so rasch wie möglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern die Gesamtleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt ist, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Annahme.

 

4. Gewährleistung, Mängelrüge

4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen

4.2. Auftretende Mängel sind uns – ohne dass damit für einen Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben.

4.3. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des KSchG, hat er die Lieferung sofort nach Anlieferung im Sinne des § 377 UGB nach Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigen Verlust aller ihm – aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel – zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Später aufgetretene Mängel hat der Auftraggeber – sofern er Unternehmer im Sinn des KSchG ist – ebenfalls schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen.

4.4. Eine nicht sachgemäße Lagerung, Handhabung oder Aufbereitung nach Übergabe der Ware an den Auftraggeber, schließt jede Gewährleistung aus.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1. Alle im Angebot genannten Preise und Preisangaben verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

5.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto zahlbar.

5.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart.

5.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 75% des Betrages des letztgültigen Angebotes auf das vom Caterer schriftlich bekanntgegebene Konto zu leisten.  Andernfalls ist der Caterer zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne vorherige Mitteilung an den Auftraggeber berechtigt. Bei Stornierungen wird die Anzahlung gemäß den Bestimmungen des Punkt 7. den Forderungen des Caterers gegengerechnet. Ein etwaiger Restbetrag (Stornobetrag ist geringer als Anzahlungsbetrag) wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Stornierungszeitpunkt dem Auftraggeber auf das dem Caterer schriftlich bekannt gegebene Konto zurücküberwiesen bzw. vom Caterer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (Stornobetrag ist höher als Anzahlungsbetrag).

 

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

6.1. Der Auftraggeber – sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt – ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Forderungen des Caterers aufzurechnen, außer die Gegenforderung ist vom Caterer anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

6.2. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Gegenständen. Ein dem Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des KSchG nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

 

7. Stornobedingungen

Der Auftraggeber ist zu einer Stornierung der Veranstaltung (Absage der Veranstaltung) und zu einer Verschiebung des Veranstaltungstermins nach Zustandekommen des Vertrags (Punkt 2.1.) nur unter folgenden Voraussetzungen berechtigt:

7.1. Stornierung der Veranstaltung:

7.1.1. Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornokosten durch den Caterer verrechnet.

7.1.2. Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung durch den Auftraggeber von 20 bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

7.1.3. Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung durch den Auftraggeber von 13 bis zu 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

7.1.4. Bei Stornierung nach erfolgter Auftragsbestätigung unter 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

7.2. Eine Reduktion der Personenanzahl durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung ist nur bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Stornobetrag gemäß Punkt 7.1.2. wird bei einer Reduktion anteilsmäßig berücksichtigt und in Rechnung gestellt.

7.3. Anhebung der Personenanzahl:

Eine Anhebung der Personenanzahl der Veranstaltung durch den Auftraggeber kann nach erfolgter Auftragsbestätigung nur bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden und bedarf außerdem bei einer Anhebung um mehr als 10 Personen der Zustimmung des Caterers.

7.4. Verschiebung der Veranstaltung:

Möchte der Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung eine Verschiebung des Veranstaltungstermins, ist diese nur mit Zustimmung des Caterers möglich. Bei einer Verschiebung des Veranstaltungstermins auf einen anderen Tag ist der Caterer außerdem berechtigt, dem Auftraggeber den jeweils sinngemäß anzuwendenden Stornobetrag gemäß Punkt 7.1.2., 7.1.3. und 7.1.4. in Rechnung zu stellen.

 

8. Versicherungen und behördliche Konzessionen

8.1. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Auftraggebers und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.2. Für allfällig abzuschließende, die Veranstaltung betreffende Versicherungen, hat der Auftraggeber Sorge zu tragen und die diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.

 

9. Sonstige Kosten

9.1. Die Kosten für die Zustellung und Abholung des Equipments sowie die Kosten der Zustellung der Speisen und Getränke sind im Preis inkludiert.

9.2. Allfällige Kosten der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

10. Haftung

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Bestimmungen des KSchG – wird die Haftung gegenüber dem Besteller für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für Personenschäden.

 

11.  Höhere Gewalt

Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder den Auftraggeber noch den Caterer zur Geltendmachung von Forderungen gleich welcher Art. Die jeweils betroffene Vertragspartei gibt der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt eines solchen Ereignisses bekannt.

 

12. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.1. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

12.2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch den Caterer.

12.3. Erfüllungsort sowohl für die Leistung des Caterers als auch für die Leistung des Auftraggebers ist ausschließlich Wien.

12.4. Zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Cateringverträge entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

12.5. Für alle gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen erhobenen Klagen, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12.6. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Caterer und dem Auftraggeber ist das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnomen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.

12.7. Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge nicht eingeschränkt.

 

GMS GOURMET GmbH

Stand: 01.01.2018

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